AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote

Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zu Grunde. Die Angebote werden nach besten Wissen & Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

2. Weitergabe von Informationen und Unterlagen

Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit diesem Dritten zustande, so führt dies ebenfalls zu einem Provisionsanspruch unsererseits in voller Höhe.

3. Vorkenntnis

Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls ist insoweit unbeschadet einer möglichen Vorkenntnis bei Abschluss eines vermittelten oder nachgewiesenen Vertrages die vereinbarte Provision zu zahlen.

4. Entstehung eines Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald auf Grund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt eine Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenem Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird.

5. Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch steht uns nur dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen, die ihre Grundlage in dem zwischen uns abgeschlossenen Maklervertrag finden.

6. Fälligkeit des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch wird bei Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch bzw. mit Unterschrift des Kaufvertrages oder dem Nachweis zur Möglichkeit des Abschlusses eines solchen fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Erfolgt der Vertragsabschluss ohne unsere Teilnahme, so sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt zur Berechnung des Provisionsanspruches zu erteilen.

7. Provisionssätze

Bei Grundstücks-, Häuser- oder Wohnungsverkäufen richtet sich unser Provisionssatz von dem erzielten Gesamtkaufpreis nach der Angabe im Exposé. Auch Zubehör (gem. §97 BGB) zählt zum Gesamtkaufpreis. Diese Provision gilt mit Bestätigung der Nachweisbestätigung zwischen Ihnen und uns vereinbart und ist im Erfolgsfalle von Ihnen zu zahlen.

8. Tätigwerden für Dritte

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsanteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

9. Haftungsausschluss

Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte, insbesondere durch die Grundstücks-, Haus- und Wohnungseigentümer. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird nicht übernommen. In jedem Falle haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehen des Anspruches spätestens jedoch 3 Jahre nach Abwicklung des Maklervertrages.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Leipzig.

11. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. A dieser Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.